Vorsichtsmassnahmen mit dem Japankäfer eingehalten?

Im April dieses Jahres führte ein starkes Unwetter mit spätem Schneefall im Wallis zu erheblichen Schäden am Baumbestand in mehreren Regionen des Kantons. Diese Schäden sind gemäss aktuellen Informationen mittlerweile mehrheitlich behoben – vielerorts durch flächige Rodungen und den Abtransport von Gehölz- und Bodenmaterial.Die geltenden Vorschriften machen klar: Jeder Transport von befallsgefährdetem Material ist potenziell risikobehaftet. Die Einhaltung der Bekämpfungsmassnahmen muss daher konsequent – auch in Ausnahmesituationen – eingefordert und kontrolliert werden. Der Bevölkerung, der Landwirtschaft und dem Baugewerbe werden einschneidende Massnahmen abverlangt. Die Gleichbehandlung aller Akteure ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit, sondern eine Voraussetzung für den Erfolg der Eindämmungsstrategie.

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