Umorganisation der KESB

Und wenn wir eine Metapher heranziehen, wird die Umorganisation der KESB zum echten Drama. Ein Happy End ist mehr als ungewiss. 

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Wallis funktioniert seit vielen Jahren und dies meist auch sehr gut. Die MitarbeiterInnen sind geschult und machen einen sehr guten Job. Nun sollen ja die KESB per 01.01.2023 verstaatlich werden. 

Leider ist die Verunsicherung bei diesen MitarbeiterInnen nach wie vor sehr gross. Heute weiss kein Mitarbeiter mit Sicherheit, ob er ab der Neuorganisation noch ein Einkommen hat, ob er den Anforderungen entspricht und auch zu welchen Anstellungsbedingungen ein solches Engagement erfolgen kann. Das ist nach wie vor Fakt. Die Verunsicherung wird dann noch durch den Verfassungsrat begünstigt, schaffte es doch das Familiengericht durch die erste Lesung. Es kann also ganz gut sein, dass wir hier teure Strukturen mit viel Geld aufbauen und die in ein paar Jahren mit der neuen Verfassung wieder abschaffen müssen. 

Im Drama folgt jetzt der nächste Akt. Wir stimmen heute über den Nachtragskredit für die Einrichtung der kantonalen KESB ab. Es geht hier um den Kredit für die Umsetzung, damit die verstaatlichte KESB ab dem nächsten Jahr auch wirklich beginnen kann. Eine durch die CVPO verlangte vorläufige Sistierung der Umorganisation bis Klarheit über die neue Verfassung herrscht, wurde vom Grossen Rat in der letzten Session abgelehnt. 

Die Finanzkommission zerpflückt den staatsrätlichen Antrag für diesen Nachtragskredit auf eine Art und Weise, wie wir es im Grossen Rat wohl nur selten erleben. Der Antrag ist weit weg von Durchdacht, weit weg von Professionalität. Vom ursprünglichen Kreditantrag von rund 1.8 Millionen verbleiben nach der Korrektur der FIKO noch rund 1.4 Millionen. Gründe waren die Nicht-Berücksichtigung bereits vorhandener Stellen, die Reduktion der Gesamtkosten durch das Departement und letztlich auch die unlogische und falsche Darstellung der Mehrwertsteuer. Wie kann es sein, dass ein solcher fehlerbehaftete Antrag uns überhaupt vorgelegt wird?

Glücklicherweise kann dieser Nachtragskredit ganz einfach durch Restkredite innerhalb des Departements ausgeglichen werden. Man kann sich auch hier fragen, wie exakt in diesem Departement das Budget gemacht worden ist, wenn nun plötzlich 1.4 Millionen offensichtlich irgendwo rumliegen…  

Der nächste Akt in diesem Drama betrifft die neu zu schaffenden Stellen ab dem 1.1.2023. Der Staatsrat möchte nämlich den Nachtragskredit an die Zustimmung binden, dass ab nächstem Jahr zusätzlich für den Betrieb der kantonalen KESB 65 Vollzeitstellen geschaffen werden. Offenbar hat das federführende Departement neben dem Nachtragskredit für dieses Jahr auch vollends vergessen die 65 neuen Stellen einzuplanen! 

Das muss man sich mal vorstellen. Man schickt eine Reorganisation auf den Weg und überlegt nicht wie man diese Reorganisation überhaupt vollziehen kann!

Des Drama nicht genug. Analysiert der Staatsrat in seinem Bericht auch die Kosten für den Betrieb der KESB ab Januar 2023. Dies ist umso erstaunlicher, weil dies nicht die zu beantwortende Frage war. Und tatsächlich bilanziert er die Kosten für den Jahresbetrieb der kantonalen KESB auf fast 10 Millionen Franken. Bei der Präsentation dieses Projekts 2020 im Grossen Rat waren es noch 7.4 Millionen Franken. 

Werte Kolleginnen und Kollegen, sie sehen also: Das Drama geht weiter. Und ein Ende ist nicht in Sicht. 

Leider befinden wir uns an einem Point of No Return. Eigentlich können wir gar nicht selbstständig und frei entscheiden. Das Desaster bei einer Ablehnung dieses Kredits und eben auch die Anbindung an die 65 neu zu schaffenden Stellen würde noch grösser. 

Eigentlich müsste es heissen: Zurück auf Feld 1. Zurück, und sauber planen, sowohl was das Budget, wie auch die Einbezugnahme der bestehenden Mitarbeitern anbelangt. Eigentlich müssten wir das tun. Denn die Umorganisation verläuft dermassen unprofessionell, dass man nie und nimmer annehmen kann, dass dies ein gutes Ende nehmen wird. Eigentlich sollten wir das Geschäft ablehnen. 

Doch wir dürfen uns dies wohl doch nicht erlauben. Dennoch sollten wir Parlamentarier ein Zeichen setzen. Und uns der Stimme enthalten. Die CVPO Fraktion will ein Zeichen setzen. Dafür, dass diese Unprofessionalität als solche erkannt wird. Das sind wir den vielen Mitarbeitern der heutigen KESB schuldig.

In diesem Sinne tun sie es der CVPO gleich und enthalten sich der Stimme!

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