Nachtragskredit Mobilität COVID-19

Sehr geehrte Frau Grossratspräsidentin, werte Staatsräte und liebe Kolleginnen und Kollegen

Nach der Intervention der FIKO wegen dem bereits transitorisch verrechneten Betrag im regionalen Personenverkehr geht es also um einen Nachtragskredit von insgesamt 29 Mio. Franken zu gunsten der konzessionieren Transportunternehmen. Dies wegen Mindereinnahmen aus dem COVID Jahr 2021. Der Bund wird den durch uns gesprochenen Betrag fast verdoppeln. Er bezahlt zusätzlich 80 % des Kantonsbetrags. 

Wir sind in der Schweiz das erste Parlament, dass nun entscheidet. Und andere Kantone erachten unseren Entscheid als wegweisend, gerade für touristische Transportunternehmen. 

Zur Diskussion führt wohl einzig die Berücksichtigung der 18 touristischen Transportunternehmen. Diese werden zusammen mit dem Bundesbeitrag mit 51.7 Mio. unterstützt. Einzig die nun aufgeführten Bergbahnen erhalten eine Unterstützung, weil nur sie die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen. Mehrere Bergbahnen fielen durch, weil sie in den Jahren 2020 bis 2022 Dividenden ausgeschüttet haben. 

Es ist Fakt, dass viele Bergbahnen wegen der Pandemie und den Mindereinnahmen wenig Investitionen tätigten. Also besteht nun ein Investitionsstau. Auch die NRP-Darlehen, die man während der Krise nicht zurückbezahlen musste, müssen nun abbezahlt werden. 

Gerade auch die Bergbahnen kämpfen heute im erschwerten Umfeld. Nicht nur die Energiekosten sind gestiegen auch die Personalkosten. Der neue gültige Normalarbeitsvertrag schreibt einen neuen Mindestlohn in den verschiedenen Lohnklassen vor. Zudem sollen die Mitarbeiter zukünftig bei mehrjähriger Tätigkeit automatisch mehr Lohn erhalten. Das führt aktuell in der Bergbahnbranche zu grossen Diskussionen. Viele kleinere Bergbahnen werden bereits in diesem Jahr Mühe haben die höheren Löhne zu bezahlen. Die automatische Lohnaufbesserung wird dazu führen, dass Bergbahnen künftig bei wenig anspruchsvollen Jobs auf jüngere Mitarbeiter setzen müssen und die älteren verdienstvollen Mitarbeiter aussortieren werden. Dieses Thema werden wir sicherlich im Grossrat nochmals eingehend diskutieren.

Sie sehen also, liebe Grossrätinnen und Grossräte, die Walliser Bergbahnen bewegen sich in einem preislich schwierigen Umfeld. 

Wenn Sie die Tabelle anschauen, werden sie erkennen, dass praktisch die Hälfte der A-Fond-Perdu-Beträge die Bergbahnen von Zermatt erhalten. Das mag ein bisschen stossend wirken. Es ist aber auch logisch, wieso dem so ist. Grosse Stationen wie Zermatt haben während der Pandemie mehr gelitten, weil fast ihr gesamtes internationales Publikum wegfiel. Zermatt erlitt während der COVID-Phase einen Umsatzrückgang von über 31 Millionen Franken. Und trotzdem haben sie weiter investiert. Ihr Fremdkapital hat sich in Folge dessen um 33.5 Millionen Franken erhöht. 

Heisst also: Ohne den unverschuldeten Umsatzrückgang hätten die Zermatt Bergbahnen praktisch ihre Investitionen ohne Fremdfinanzierung nur mit ihrem Cashflow bezahlen können.

Die Zermatt Bergbahnen AG ist kantonal, national ja sogar international einer der wichtigsten Leistungsträger im Walliser Tourismus. Das Engagement der Bahnen strahlt weit über die Landesgrenzen hinaus. Durch die stetigen Investitionen der Bahnen tragen sie einen signifikanten Anteil zur Wertschöpfung bei und sind dadurch ein wichtiger Bestandteil für das Walliser Gewerbe. 

Aus diesen Gründen ist die Mitte Oberwallis klar und einstimmig für die Annahme dieses Nachtragskredits.

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