Interpellation: Reorganisation KESB verursacht viele offene Fragen!

Im Dezember ist der Grosse Rat dem Vorschlag des Staatsrats betreffend Reorganisation der KESB in einer Lesung gefolgt. In der Konsequenz werden aus den bisherigen 23 KESB nun 9, die Mitarbeiter sind neu Kantons- statt Gemeindeangestellte. Die Reorganisation soll per 01.01.2023 realisiert werden.

Aktuell herrscht bei den Mitarbeitenden eine grosse Verunsicherung. Vor allem bezüglich der zukünftigen Organisation und den Anstellungsbedingungen. Seitens Kanton wird schlecht kommuniziert. Informationen gelangen entweder über Medien oder über den Latrinenweg an die betroffenen Organisationen.

Deswegen ist es unabdinglich, dass diese Informationen zeitnah und transparent erfolgen. Insbesondere müssen alle Mitarbeitenden der KESB (Präsidenten, juristische Schreiber, Behördenmitglieder, administrative Mitarbeiter, Gemeindevertreter) über das weitere Vorgehen, inkl. einer Definition des Umsetzungszeitplans, informiert werden.

Konkret wollen die Betroffenen folgende Fragen beantwortet haben:

- Wie sieht es für die bisherigen Mitarbeiter der KESB aus? Haben diese die Möglichkeit weiterhin für die KESB zu arbeiten? Falls ja, wie sehen die Anstellungsbedingungen aus?

- Werden sich die Mitarbeiter bewerben müssen, oder werden diese übernommen?

- Was geschieht z.B. mit den Pensionskassen?

- Wie sieht der Zeitplan für den Zusammenschluss aus (Zusammenführung Dossiers, Kündigung diverser Verträge, usw.)?

Die Mitarbeiter sind derzeit verunsichert. Wissen nicht, ob sie ab 01.01.2023 noch eine Anstellung haben oder nicht; oder aber zu welchen Konditionen sie weiterbeschäftigt werden. Letztlich wird bei den - zum Teil langjährigen - Arbeitnehmern die aktuelle Kommunikation als Geringschätzung aufgenommen, die Arbeitsmoral wird beeinträchtigt. Aktuell ist festzustellen, dass mehrere Mitarbeiter sich nach anderen Arbeitsstellen umsehen, um sich der Ungewissheit zu entziehen. Dadurch werden Kompetenzen eliminiert.

Bezüglich Organisation stellen sich die folgenden Fragen:

- Wie sieht die Organisation der zukünftigen kantonalen KESB-Behörden aus (Organigramm)?

- Sind die neuen Standorte der kantonalen KESB-Behörden bereits bestimmt? Eigentlich wollte der Staatsrat vor den Sommerferien informieren. Leider blieb eine solche Information bislang aus. Das Problem des Standorts besteht vor allem im Bezirk Visp, wo sich der aktuelle Standort Visp mit dem von der KESB Matter- und Saastal bevorzugten Standort Stalden duelliert.

- Bleiben zum Teil bisherige Standorte/Büros bestehen?

- Was passiert mit den bisherigen Miet-Verträgen mit den Gemeinden, Banken, Versicherungen, Sozialkassen, usw. (Arbeitsverträge, Miete Büroräumlichkeiten, Bankverträge, Haftpflichtversicherung, Sozialkassen, usw.). Wer übernimmt die Kosten bei Verträgen, die nicht fristgerecht gekündigt werden können?

- Wer übernimmt die Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Mehrarbeit in Sachen Zusammenführung?

Der Staatsrat ist aufgefordert zu den oben aufgeführten Fragen zeitnah Stellung zu beziehen.

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