Dringliches Postulat - Reorganisation KESB
In der Konsequenz werden aus den bisherigen 23 KESB nun neu, die Mitarbeiter sind neu Kantons- statt Gemeindeangestellte. Die Reorganisation soll per 01.01.2023 realisiert werden.
Inzwischen wurde die Umsetzungsphase gestartet. Der Entscheid, wo die KESB-Stellen entstehen, ist erfolgt. Die Arbeiten in den neun Unterprojekten laufen. Die Information seitens Staat erfolgte an die jetzigen Präsidenten. Leider wurden die Mitarbeiter der jetzigen KESB nicht direkt informiert. Die Verunsicherungen, trotz online-zugänglichen FAQ, sind riesig. Heute weiss kein Mitarbeiter mit Sicherheit, ob er ab der Neuorganisation noch ein Einkommen hat, ob er den Anforderungen entspricht und auch zu welchen Anstellungsbedingungen ein solches Engagement erfolgen kann.
Letztlich wird bei den - zum Teil langjährigen - Arbeitnehmern die aktuelle Kommunikation als Geringschätzung aufgenommen, die Arbeitsmoral wird beeinträchtigt. Aktuell ist festzustellen, dass mehrere Mitarbeiter sich nach anderen Arbeitsstellen umsehen, um sich der Ungewissheit zu entziehen. Dadurch werden Wissen und Kompetenzen vernichtet. Für Frédéric Favre als zuständiger Staatsrat und Spezialist in Sachen Human Resources ist dieses Vorgehen leider ein grosses Armutszeugnis.
Die Verunsicherung wurde seit Abschluss der ersten Lesung der Verfassung noch grösser. Denn in der zukünftigen Verfassung ist ein Familiengericht vorgesehen. Im Bericht der zuständigen Kommission des Verfassungsrats steht: «Das Familiengericht, das dem Kreisgericht angegliedert ist, wird dafür zuständig sein, über alle Fragen des Personenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts zu entscheiden. Es wird insbesondere die aktuelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ersetzen.» Und weiter hält der Bericht fest, dass «diese Bestimmungen im Vernehmlassungsverfahren sehr positiv aufgenommen» worden sind und die Schaffung dieses Gerichts regelrecht «erwartet wird».
Das Familiengericht schaffte es denn auch durch die erste Lesung. Die Verfassungsräte haben der Schaffung eines Familiengerichts mit 60 % zugestimmt.
Der zuständige Staatsrat, Frédéric Favre, hat anlässlich der Informationsveranstaltung im November 2021 gesagt, dass bei einer Einführung eines solchen Familiengerichts die KESB in der heutigen Form, aber eben auch in der neuen Form ab 01.01.2023 obsolet sein wird.
Die CVPO-Fraktion fordert den Staatsrat auf die Reorganisation der KESB sofort vorläufig zu sistieren; zumindest so lange bis klar ist, ob das Familiengericht auch in der zweiten Lesung der Verfassung standhalten kann. Die zweite Lesung erfolgt im zweiten Quartal 2022. In diesem Sinne müsste das gesamte Projekt um mindestens ein Jahr verschoben werden. Zumal die heutige KESB gut und ordentlich arbeitet, und damit auch keinen Zeitdruck besteht.
Die gesamte Umorganisation verursacht jetzt schon Unmengen an Budget. Ein Budget das wir jetzt verwenden, ohne zu wissen, ob die Reorganisation letztlich nicht Verfassungswidrig sein wird.
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