Öffentliches Beschaffungswesen

Die vollständige Streichung des Artikels zur Beschränkung von Temporären Arbeitskräften hatte in der zweiten Lesung leider keine Chance. Nach langen Diskussionen fand man schliesslich in der Kommission den Kompromiss, dass man einerseits die Begrenzung der Temporären Mitarbeitern auf mindestens 30 % bezifferte und andererseits die sogenannten Payrolling Mitarbeiter von dieser Begrenzung ausschloss. Die Kommission wollte diese Begrenzung im Gesetz beziffern und nicht in der Verordnung. Diese Begrenzung ist auch richtig. Die öffentliche Hand kann nun entscheiden, wie hoch der Anteil der Temporären Arbeitskräfte sein darf. Jedoch darf er im Fall einer Beschränkung nie unter 30 % liegen. Dies ist korrekt und ein guter Kompromiss.

Mit der Annahme des Kommissionsvorschlags werden auch die Payrolling-Anstellungen ausgeklammert. Dies ist insofern wichtig, da viele Firmen die temporären Angestellten saisonal beschäftigen müssen, weil sie es wegen geltenden Gemeindereglementen gar nicht dürfen. Diese Angestellten unterstehen nicht diesem Gesetz. Der Gesetzgeber hat damit erreicht, was er wollte. Denn man will verhindern, dass ein Anbieter sich erst nach dem Zuschlag, mit temporären Arbeitskräften eindeckt um eben diesen Auftrag erfüllen zu können.

Der zweite Artikel, der heftig zu diskutieren gab, war die Erstellung einer CO2 Bilanz. Der Mitte Oberwallis ist es wichtig, dass die besagte CO2 Bilanz nur für die betreffende Baustelle gilt. D.h. mit was für Maschinen, mit wievielen Leuten usw. man die Baustelle erledigt. Damit entfällt die CO2 Bilanz der gesamten Unternehmung. Le centre, FDP und UDC wollten mit ihren identischen Abänderungsanträgen auch die Material-, Maschinen- und Personentransporte in die CO2 Berechnung integrieren.

Die Mitte Oberwallis wollte zumindest die Personentransporte ausklammern. Denn ein Berner Auftragnehmer, der seine Mitarbeiter am Ort der Baustelle in Sion einquartiert, hat eine bessere Bilanz als ein regionaler Anbieter, bei welchem seine Mitarbeiter alle nach Hause fahren. Das finden wir grundsätzlich nicht zweckdienlich. Trotzdem findet die Mitte Oberwallis, dass dieses neue Gesetz zumindest nicht vollständig unternehmerfeindlich ist. Dies kann bereits als Erfolg verbucht werden.

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