Gesetz über die Privatschule

Die Privatschulen im Wallis haben nun endlich ihr eigenes Gesetz - auch wenn das Gesetz nun in die zweite Lesung gehen wird. Das Gesetz widerspiegelt die geltenden Richtlinie und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Departement und Privatschulen, indem nun nicht mehr jährlich eine Bewilligung eingeholt werden muss. Auch bleibt die Mindestanzahl der Schüler pro Zyklus auf 7 - statt 10, wie es der Staatsrat forderte. Gerade für die drei Oberwalliser Schulen eine wichtige Änderung.

Eine staatliche Finanzierung war indes nicht durchsetzbar. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Schulgeld dem Kind folgen muss, egal wo es zur Schule geht. denn die Privatschulen sind vom Departement bewilligt, werden kontrolliert und erfüllen denselben Lehrplan. Ich versuche eine gewisse Erleichterung eventuell über das kantonale Steuergesetz.

Weitere Themen