Dringende Interpellation: Wie verteilt der Staatsrat die Bundesratsreserve?

Um ein abruptes Auslaufen der Hilfen von COVID-geplagten Unternehmen zu vermeiden und um den Übergang in die Normalität dieser Unternehmern sicherzustellen hat der Bundesrat mit der sogenannten Bundesratsreserve 1 Milliarde bereitgestellt.

Es sind dies Beiträge, welche den Kantonen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sie sich selbst daran beteiligen müssen. Daneben dürfen die Kantone bei der Verteilung dieser Zusatzbeiträge auch von einzelnen Bestimmungen der Härtefallverordnung abweichen. Beispielsweise bei der Festlegung der Obergrenzen oder der Bemessung von Hilfen. Die Kantone dürfen ebenfalls Unternehmen unterstützen, die bereits eine branchenspezifische COVID-Finanzhilfe erhielten; dies jedoch nur wenn die bislang erhaltene Finanzleistung geringer ausfiel als eine Härtefallleistung nach geltendem Gesetz.

Vor etwas mehr als zwei Monaten entschied der Bundesrat von dieser Milliarde 300 Millionen an die Kantone zu verteilen. Der Kanton Wallis hat von diesem praktisch bedingungslosen à fonds perdu Beitrag 11.61 Millionen erhalten.

Die Verfasser und die CVPO Fraktion fragen den Staatsrat Folgendes:

1) Nach welchen Kriterien wurde oder wird das Geld verteilt?

2) Wo wird das Geld eingesetzt

2) Welche Unternehmen profitieren davon?

3) Muss hierzu ein Gesuch gestellt werden?

Im weiteren interessiert uns, ob sich der Staatsrat aktiv darum bemüht, etwa in der Konferenz der Kantonsregierungen oder in Kooperation mit den anderen Kantonen, dass der Bundesrat nun auch die restlichen 700 Millionen Franken an die Kantone verteilt. Hat der Kanton Wallis ein Gesuch gestellt, um mehr Mittel zu erhalten?

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