Schwarzarbeit

Die Mitte Oberwallis hat das neue Kantonale Ausführungsgesetz gegen die Schwarzarbeit unterstützt. Dennoch gab es von unserer Seite einige kritische Bemerkungen. Jeder von uns kennt einer, der in Fronarbeit auf einer abgelegen Alpe seinem Kollegen am Wochenende hilft, sein Häuschen instand zu stellen. Diese Kollegendienste sind auch in unserem Kanton weit verbreitet. Ohne Zweifel ist dies der Schwarzarbeit zuzuschreiben. Dem Gewerbe, aber auch dem Fiskus, entgehen hier nach Schätzungen Umsätze von weit über 1 Milliarde Franken jährlich. Dennoch ist das nun vorliegende Ausführungsgesetz unfair. Betroffen sind nämlich nur jene Mitarbeiter, die dem Bauhaupt- und Nebengewerbe unterstellt sind. Alle anderen Mitarbeiter betrifft dies nicht. Das vorliegende Ausführungsgesetz soll alle Mitarbeiter betreffen und nicht eine Ungleichbehandlung hervorrufen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Es ist nicht fair und korrekt, dass nur Mitarbeiter des Bauhaupt- und Nebengewerbes betroffen sind. In der Botschaft schreibt der Staatsrat, dass man dieses Kontrollinstrument auch auf andere Branchen ausweiten will. Er macht aber keine Angaben zum Zeitpunkt und um welche Branchen es sich dann handelt. Wir werden dieses Thema weiter verfolgen und den Staatsrat daran erinnern auch mit den Sozialpartnern der anderen Branchen eine Lösung gegen die Schwarzarbeit zu finden.

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