Moratorium Strassen

Alle Vorhaben, die sich noch im Plangenehmigungsverfahren befinden, müssten sofort sistiert werden. 

Sicher ist der grösste Teil der Strassennetzinfrastruktur erbaut und der Fokus muss und wird in den nächsten Jahren auf die Sanierung des Netzes gelegt werden. Und das ist auch bitter notwendig; sind die Strassen in der Peripherie doch teilweise in einem desolaten Zustand. Im Wallis sind 34 % der Strassen in einem schlechten oder kritischen Zustand und entsprechen teilweise auch nicht mehr der geltenden Norm. Im schweizweiten Vergleich ist dies ein sehr hoher Anteil. Im Vergleichskanton Graubünden sind beispielsweise fast 98 % der Kantonsstrassen in einem guten, mittelmässigen oder ausreichendem Stand. Man muss dem Kanton Graubünden, mit doch ähnlichen klimabedingten Bedingungen des Permafrosts attestieren, dass er seine Aufgaben klar besser löst. Denn hier werden mindestens 25 % und maximal 75 % der Verkehrssteuern für den Unterhalt verwendet. Bei uns gibt es eine ähnliche Regelung nicht. Vielleicht müsste man auch hier einen Fonds schaffen, der geöffnet wird.

Die Urheber begründen denn auch ihre Motion u.a. damit, dass dann mehr Gelder für den Unterhalt zur Verfügung stehen. Das mag sein. Aber auch in Zukunft muss es möglich sein, Dorfumfahrungen zu realisieren, insbesondere auch um die Anwohner von Emissionen, wie Staub und Lärm zu beschützen. Bei einer Annahme dieser Motion müsste der Transitverkehr in Industriezonen z.B. in Steg weiterhin durch Dorfstrassen, an Wohnhäusern vorbei geführt werden, anstatt mit neuen Brückenüberquerungen über die Rhone. Gemäss Richtplan D.4 sind aktuell in unserem Kanton noch vier Dorfumfahrungen geplant. Die Motion würde diese Umfahrungen verhindern.

Würde die Motion angenommen, würde dies auch die Nichtrealisierung der Galerien zwischen Täsch und Zermatt und wahrscheinlich auch des Tunnels Deibfels bedeuten. Denn beim Letztgenannten ist die Plangenehmigung noch nicht abgeschlossen. Auf diese – vor allem der Sicherheit geschuldeten Projekte - wartet die betroffene Bergbevölkerung schon sehr lange. Die Urheber sehen hier indes eine Ausnahme – jedoch nur in Ausnahmefällen, was das immer auch heissen mag.

Zudem ist festzuhalten, dass nicht nur der individuelle Motorfahrzeugverkehr vom Strassennetz profitiert, nein, natürlich auch der öffentliche Verkehr und zum Teil auch der Langsamverkehr.

Die Motion ist leider unscharf formuliert und vermischt Unterhalts-, Gefahren- und Finanzierungsprobleme. Im Wallis besteht ein grosser Bedarf die Strassen sicherer zu machen und besser zu gestalten. Es besteht die Gefahr, dass bei Umsetzung der Motion auch solche wichtigen Vorhaben ausgebremst werden. Denn hier hätten die Motionäre präziser sein sollen. Auch kommunale Verkehrswege sind wichtig. Diese sind auch Teil des Strassennetzes im Kanton. Bei Annahme könnte es bei Erneuerungs- und Erschliessungsprojekten zu Blockaden führen. 

Es grenzt an grünem Realitätsverlust in Agglomerationen mit einer gut ausgebauten Strasseninfrastruktur, einem attraktiven Langsamverkehrsnetz und einem grosszügigen ÖV-Angebot zu leben und gleichzeitig in peripheren Gebieten, die nicht über diese Standortvorteile verfügen, Investition in eine bessere Strasseninfrastruktur unterbinden zu wollen.

In diesem Sinne wird die CVPO Fraktion diese Motion klar und deutlich ablehnen!

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