Altbelag gehört der öffentlichen Hand!
Wer als Eigentümer eine Infrastruktur betreibt, muss auch Verantwortung für deren Rückbau und Erneuerung übernehmen. Das ist ein elementares Prinzip – nicht nur in der Bauwirtschaft, sondern in jeder funktionierenden Kreislaufökonomie. Der Kanton fordert zu Recht nachhaltiges Bauen, Recyclingquoten und ökologische Standards. Doch diese Forderungen verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn die logistischen Voraussetzungen dafür fehlen. Ein Unternehmer kann bauen. Er kann recyclen. Er kann innovativ sein. Was er nicht kann, ist Raum schaffen. Der Kanton wird nun bei kantonalen Strassenlosen definierte Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Altbelag zur Verfügung stellen müssen – regional abgestimmt, kontrolliert, transparent und mit klarer Verantwortung. Nicht als Gefälligkeit, sondern als logische Konsequenz seiner Eigentümerrolle. Nur so übernimmt der Kanton als Eigentümer der Strassen endlich Verantwortung für sein eigenes Material.
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